Am 24. Juni 1909 beantragte die DMG (Daimler-Motoren-Gesellschaft) den Gebrauchsschutz für den Dreizackstern, der schon bald zu den bekanntesten Markenzeichen der Welt gehören sollte. Der Vierzackstern, dessen Gebrauchsschutz vier Tage später beantragt wurde, kam hingegen erst 1989 bei der Dasa zum Einsatz. Beide Varianten wurden am 9. Februar 1911 ins Warenzeichenregister eingetragen.